SIE HABEN ANSPRÜCHE AUF FINANZIELLE UNTERSTÜTZUNG *
Pflegegrad 2 |
332 € |
Pflegegrad 3 |
573 € |
Pflegegrad 4 |
765 € |
Pflegegrad 5 |
947 € |
Pflegehilfsmittel |
40 € |
mögliche Entlastung |
jährlicher |
Verhinderungspflege |
1 612 € |
---|---|
Kurzzeitpflege |
806 € |
Steuerentlastung |
individuell |
mögliche Entlastung |
einmaliger |
Wohnumfeld - |
4 000 € |
STEUERLICHE ENTLASTUNG
Es ist wichtig zu beachten, dass Kosten für häusliche Betreuung oder Unterstützung im Haushalt unter bestimmten Bedingungen steuerlich geltend gemacht werden können. Die Höhe der Absetzbarkeit variiert je nachdem, ob die Leistungen für die eigene Person oder einen Angehörigen in Anspruch genommen werden und ob überhaupt eine steuerliche Absetzbarkeit gegeben ist.
✓ Absetzbar sind 20 % der Aufwendungen von max. 20.000 € p.a.
✓ Also max. 4.000 € p.a. ➔ 4.000 € : 12 Monate = 333,33 € p. M. Entlastung möglich
* Anspruch bitte mit Steuerberater abklären