Kosten

Transparente Kosten & Finanzielle Fördermöglichkeiten

Erfahren Sie, wie Sie finanzielle Unterstützung für die sogenannte 24h-Betreuung erhalten können und welche Möglichkeiten es gibt, die Kosten zu optimieren – ohne dabei an Qualität zu sparen.

Unser Leitbild

Das Team von Pflege Bavaria kombiniert langjährige Erfahrung mit persönlicher Beratung direkt vor Ort. Nur auf diese Weise können wir die optimale Betreuungskraft für Sie und Ihre Liebsten finden, die am besten zu Ihren individuellen Bedürfnissen passt. Unser Ziel ist es, möglichst vielen Menschen langfristig die Pflege in den eigenen vier Wänden durch eine Live-in Betreuung zu ermöglichen.

Unsere täglichen Handlungen sind geprägt von einem Fokus auf Menschlichkeit, Geborgenheit, Vertrauen, Hilfsbereitschaft und Einfühlungsvermögen. Dabei stehen wir nicht nur unseren Klienten, sondern auch unseren Betreuungskräften rund um die Uhr beratend zur Seite. Denn wir sind überzeugt: Die Fürsorge für unsere Betreuungskräfte spiegelt sich direkt in der Qualität der Betreuung unserer Mitmenschen wider. Indem wir für das Wohlbefinden unserer Betreuungskräfte sorgen, gewährleisten wir gleichzeitig eine bessere Versorgung und Fürsorge für unsere Gemeinschaft.

Aufgaben einer 24-Pflegebetreuung.

Finanzielle Förder- und
Entlastungsmöglichkeiten

  1. Pflegegeld
  2. Landespflegegeld (nur in Bayern)
  3. Verhinderungspflege / Kurzzeitpflege
  4. Steuerliche Entlastung
Pflegegrad 2 347 €
Pflegegrad 3 599 €
Pflegegrad 4 800 €
Pflegegrad 5 990 €
Pflegehilfsmittel 42 €
Mögliche Entlastung Jährlicher Betrag
Verhinderungspflege 1.685 €
Kurzzeitpflege 843 €
Steuerentlastung individuell
Mögliche Entlastung Einmaliger Betrag
Wohnumfeld - verbessernde Maßnahme 4.000 €

Bitte berücksichtigen Sie, dass die angegebenen Werte durch die spezifische Pflegesituation, unterschiedliche Pflegegrade, Leistungen der Pflegekassen und individuelle steuerliche Aspekte beeinflusst werden können.

Eigenanteilsberechnung

Durchschn. Kosten für Betreuungskraft 2.910,00 €
Abzgl. Pflegegeld im Pflegegrad 3 599,00 €
Abzgl. Verhinderungspflege (1.685 € / Jahr) 140,42 €
Abzgl. Umwidmung von 50% Kurzzeitpflegegeld (843 €) 70,25 €
Abzgl. individuelle steuerl. Entlastung (max. 4.000 €) 333,33 €
Abzgl. Landespflegegeld* (1.000 € / Jahr) 83,33 €
Eigenanteil pro Monat 1.683,67 €

*Die Bayerische Landesregierung zahlt einmal jährlich 1.000€ an pflegebedürftige Personen ab Pflegegrad 2, die in Bayern wohnen.

Pflegegrad ermitteln und Gutachtertermin vorbereiten

Die Einführung des fünfstufigen Pflegegradsystems in der Pflegereform 2017 zielt darauf ab, psychische und kognitive Einschränkungen stärker zu berücksichtigen. Bitte beachten Sie, dass dies nur eine kurze Übersicht ist, und wir empfehlen, sich für detaillierte Informationen an eine Pflegeberatungsstelle zu wenden.

Ermittlung des Pflegegrades

  1. Modul 1: Mobilität
  2. Modul 2: Kognitive und kommunikative Fähigkeiten
  3. Modul 3: Verhalten und psychische Problemlagen
  4. Modul 4: Selbstversorgung
  5. Modul 5: Bewältigung von selbständigem Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen und Belastungen
  6. Modul 6: Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte.

Abschließender Hinweis

Für die gesetzlich Versicherten erfolgt die Prüfung durch den MDK, während privat Versicherte auf die MEDICPROOF GmbH zählen können. Unabhängig von der Versicherungsart gelten gleiche Maßstäbe und Leistungen für die Pflegegrade, die einen wichtigen Beitrag zur angemessenen Pflege und Betreuung von Menschen mit unterschiedlichem Hilfebedarf leisten.

FAQ

Die Bedeutung der Pflegegrade – Ein umfassender Überblick

Die Pflegegrade sind ein zentraler Bestandteil des deutschen Pflegesystems und dienen der Einstufung von pflegebedürftigen Personen. Jeder Pflegegrad spiegelt dabei unterschiedliche Grade der Beeinträchtigung der Selbstständigkeit wider. In diesem Beitrag werfen wir einen detaillierten Blick auf die verschiedenen Pflegegrade und deren Bedeutung für die Pflegebedürftigen.

Pflegegrad 1

Der Pflegegrad 1 beschreibt eine geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit bei der pflegebedürftigen Person. In diesem Stadium können Betroffene meist noch weitgehend eigenständig agieren, benötigen jedoch erste Unterstützung bei alltäglichen Aufgaben.

Pflegegrad 2

Bei Pflegegrad 2 handelt es sich bereits um erhebliche Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit des Pflegebedürftigen. Hier sind vermehrt Hilfestellungen erforderlich, um einen selbstbestimmten Alltag zu gewährleisten.

Pflegegrad 3

Bei Pflegegrad 3 handelt es sich bereits um erhebliche Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit des Pflegebedürftigen. Hier sind vermehrt Hilfestellungen erforderlich, um einen selbstbestimmten Alltag zu gewährleisten.

Pflegegrad 4

Pflegegrad 4 erfasst schließlich schwerste Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit. Personen in diesem Pflegegrad benötigen intensive Betreuung und Pflege, um ihre Lebensqualität aufrechtzuerhalten.

Pflegegrad 5

Der höchste Pflegegrad, Pflegegrad 5, steht für schwerste Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit, oft verbunden mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung. Hier ist eine intensive Betreuung rund um die Uhr erforderlich.

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Vessela Tentchev